Dokumentanzeige

§ 24e KBGG BGBl. I Nr. 82/2023, S. 12
Stichtag: 04. 07. 2024 bis 04. 07. 2024  
Sichttag: 04. 07. 2024
Kinderbetreuungsgeldgesetz
BGBl. I Nr. 82/2023, S. 12
Eltern-Kind-Pass-Gesetz
19. 07. 2023
01. 01. 2024
31. 12. 2025

Anzuwendende Bestimmungen

§ 24e. § 1, § 2 Abs. 6 bis 8, § 4, § 4a, § 5b, § 6, § 7 Abs. 1, § 7a, § 8, § 8a Abs. 1 sowie Abschnitte 5a bis 12 sind neben dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld als Konto auch auf das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens anzuwenden. Ein Umstieg von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens auf das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto oder umgekehrt ist ausgenommen im Fall des § 26a dritter Satz nicht möglich. Abweichend von § 42 gilt das Kinderbetreuungsgeld nach diesem Abschnitt als Einkommen des beziehenden Elternteiles und mindert dessen Unterhaltsansprüche.