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§ 31 B-KUVG BGBl. Nr. 200/1967
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 200/1967
B-KUVG StF
30. 06. 1967
01. 07. 1967

ZWEITER TEIL
Leistungen

ABSCHNITT I
Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche

Entstehen der Leistungsansprüche

§ 31. Die Ansprüche auf die Leistungen nach diesem Bundesgesetz entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.