aufgehoben - Ausscheiden aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis bei nachfolgendem Übertritt in die Pensionsversicherung nach dem Notarversicherungsgesetz (vgl. diese Bestimmung war Teil des früheren Abschnitts III "Sonderbestimmungen über die Notarversicherung")
§ 499. Aufgehoben.