77. Im § 441d Abs. 2 dritter Satz wird der Ausdruck „des Evangelischen Oberkirchenrates“ durch den Ausdruck „dem Evangelischen Oberkirchenrat“, der Ausdruck „der Patientenanwaltschaft“ durch den Ausdruck „der Arbeitsgemeinschaft der Patientenanwälte“ und der Ausdruck „Kriegsopfer- und Behin-dertenverband-Österreich“ durch den Ausdruck „dem Kriegsopfer- und Behindertenverband-Österreich, der ArGe Selbsthilfe Österreich,“ ersetzt.