ABSCHNITT III
Sonderbestimmungen über die Notarversicherung
aufgehoben - 1. UNTERABSCHNITT
Gemeinsame Sonderbestimmungen über die Krankenversicherung der Bundesangestellten und die Notarversicherung
aufgehoben - Anwendung von Bestimmungen des Ersten bis Achten Teiles
§ 480. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 201/1967)