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§ 19 Satzung AUVA 2017 avsv Nr. 5/2017
Stichtag: 19. 09. 2018  
Sichttag: 19. 09. 2018
Satzung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt 2017
avsv Nr. 5/2017
Satzung AUVA 2017 StF
17. 01. 2017
18. 01. 2017

Fälligkeit der Beiträge zur Selbstversicherung
(78 Abs. 1 ASVG)

§ 19. Der Beitrag zur Selbstversicherung wird mit Beginn der Versicherung, in der Folge mit Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig. Bei einer Erhöhung der Beitragsgrundlage wird der auf die Erhöhung entfallende Betrag mit dem Beginn der Erhöhung fällig.