3. § 55 wird folgender Abs. 48 angefügt:
„(48) §§ 5 Abs. 1 und 6 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/2020 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft und sind erstmals in Bezug auf das Kalenderjahr 2020 anzuwenden. § 38a Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 109/2020 tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“