3. Unterabschnitt - Rechtsmittelverfahren
Ohne Titel - (Besonderheiten des Rechtsmittelverfahrens)
§ 90. Für das Rechtsmittelverfahren gelten folgende Besonderheiten:
| | | | | | | | | | |
1. | die ausschließliche Anfechtung des Ausspruchs über die Leistungsfrist sowie die Ratenanordnung (
§ 89 Abs. 3 und
4) ist nicht zulässig;
|
2. | in Rechtsstreitigkeiten nach
§ 65 Abs. 1 Z 1,
4,
6 und
8 hemmt die Revision des Versicherungsträgers die Vollstreckbarkeit nicht;
|
3. | in Rechtsstreitigkeiten nach
§ 65 Abs. 1 Z 1,
6 oder
8 ist der Auftrag nach
§ 89 Abs. 2 in das Urteil des Rechtsmittelgerichts von Amts wegen aufzunehmen, auch wenn dieser Auftrag im angefochtenen Urteil fehlt. |