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§ 90 ASGG BGBl. Nr. 624/1994
Stichtag: 01. 01. 1995  
Sichttag: 19. 08. 1994
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz
BGBl. Nr. 624/1994
ASGGNov 1994
19. 08. 1994
01. 01. 1995

3. Unterabschnitt - Rechtsmittelverfahren

Ohne Titel - (Besonderheiten des Rechtsmittelverfahrens)

§ 90. Für das Rechtsmittelverfahren gelten folgende Besonderheiten:

1. 

die ausschließliche Anfechtung des Ausspruchs über die Leistungsfrist sowie die Ratenanordnung ( § 89 Abs. 3 und 4) ist nicht zulässig;

2. 

in Rechtsstreitigkeiten nach § 65 Abs. 1 Z 1, 4, 6 und 8 hemmt die Revision des Versicherungsträgers die Vollstreckbarkeit nicht;

3. 

in Rechtsstreitigkeiten nach § 65 Abs. 1 Z 1, 6 oder 8 ist der Auftrag nach § 89 Abs. 2 in das Urteil des Rechtsmittelgerichts von Amts wegen aufzunehmen, auch wenn dieser Auftrag im angefochtenen Urteil fehlt.