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§ 55a B-KUVG BGBl. Nr. 707/1976
Stichtag: 01. 07. 1999  
Sichttag: 19. 08. 1999
Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
BGBl. Nr. 707/1976
6. B-KUVGNov
29. 12. 1976
01. 01. 1977
31. 07. 1999

Leistungen bei Wechsel der Versicherungszuständigkeit

§ 55a. Tritt im Falle des § 55 Abs. 1 zweiter Satz während der Gewährung von Leistungen aus dem Versicherungsfall der Krankheit eine Änderung in der Versicherungszuständigkeit ein, so geht die Leistungszuständigkeit auf den versicherungszuständig gewordenen Träger der Krankenversicherung über. Hiebei sind die Leistungen vom versicherungszuständig gewordenen Träger der Krankenversicherung nach den für ihn geltenden Vorschriften weiter zu gewähren.