27. Im § 10 Abs. 2 wird der zweite Klammerausdruck durch den Ausdruck „(§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. a und b), der fachkundigen Laienrichter und der fachmännischen Laienrichter sowie der Schöffen und der Geschworenen (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. k)“ ersetzt.