Dokumentanzeige

15. B-KUVGNov BGBl. Nr. 115/1986, Art. 1 Z 7
15. Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
15. B-KUVGNov
BGBl. Nr. 115/1986, Art. 1 Z 7
05. 03. 1986
01. 01. 1986

7. § 92 Abs. 1 erster Satz zweiter Halbsatz lautet:

„wenn sie durch Ausübung des die Versicherung begründenden Dienstverhältnisses in einem in Spalte 3 dieser Anlage bezeichneten Unternehmen verursacht sind, mit der Maßgabe, daß unter dem in der Anlage 1 zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz verwendeten Begriff der Unternehmen entsprechend auch die Dienststätten der nach diesem Bundesgesetz unfallversicherten Personen zu verstehen sind.“