19. Der 1. und 2. Unterabschnitt im Abschnitt III des Neunten Teiles wird aufgehoben. Der Abschnitt III des Neunten Teiles erhält die Überschrift „Sonderbestimmungen über die Notarversicherung“. Die Bezeichnungen vor § 494 „4. Unterabschnitt“ und „Sonderbestimmungen über die Notarversicherung“ haben zu entfallen.