68. Aus der bisherigen Z 2 des § 182 wird Z 2 lit. b; folgende lit. a wird eingefügt:
„a) an Stelle eines Antrages auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit ein Antrag auf eine Pension aus den Versicherungsfällen der Erwerbsunfähigkeit auch als Antrag auf Leistungen der Rehabilitation gilt;“