76. Im § 194 Abs. 2 wird jeweils der Ausdruck „Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport“ mit seinen entsprechenden Endungen durch den Ausdruck „Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst“ mit seinen entsprechenden Endungen und jeweils der Ausdruck „Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport“ mit seinen entsprechenden Endungen durch den Ausdruck „Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst“ mit seinen entsprechenden Endungen ersetzt.