12. Im § 204 Abs. 3 ist der Ausdruck „Bei den nach § 7 Z 3 lit. c teilversicherten öffentlichen Verwaltern sowie bei den nach den §§ 8 und 19 Unfallversicherten, die selbständig erwerbstätig sind, und bei ihren im Betrieb tätigen versicherten Angehörigen“ durch den Ausdruck „Bei den im § 192 angeführten Versicherten“ zu ersetzen.