74. a) Im § 502 Abs. 1 sind die Ausdrücke „§ 500 Abs. 1“ und „(§ 500 Abs. 1)“ durch die Ausdrücke „§ 500“ und „(§ 500)“ zu ersetzen.
b) Im § 502 Abs. 1 sind der dritte und vierte Satz durch folgenden Satz zu ersetzen:
„Solche als Pflichtbeitragszeiten geltende Zeiten sind beitragsfrei zu berücksichtigen.“
c) Im § 502 Abs. 2 bis 4 ist der Ausdruck „§ 500 Abs. 1“ durch den Ausdruck „§ 500“ zu ersetzen.
d) Im § 502 Abs. 2 letzter Satz zweiter Halbsatz haben die Worte „und vierter“ zu entfallen.