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3. BSVGNov BGBl. Nr. 587/1980, S. 3305, Art. I Z 31 lit. a
3. Novelle zum Bauern-Sozialversicherungsgesetz
3. BSVGNov
BGBl. Nr. 587/1980, S. 3305, Art. I Z 31 lit. a
30. 12. 1980
01. 01. 1981

31. a) § 185 Abs. 6 hat zu lauten:

„(6) Bedienstete eines Versicherungsträgers und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger sowie Personen, die aufgrund einer von ihnen ausgeübten Erwerbstätigkeit mit diesen Stellen in regelmäßigen geschäftlichen Beziehungen stehen, ferner Personen, über deren Vermögen der Konkurs oder das Ausgleichsverfahren eröffnet ist, sind von der Entsendung in das Amt eines Versicherungsvertreters ausgeschlossen.“