23. Im § 427 Abs. 2 ist der Ausdruck „Renten(Pensions)ausschüssen“ durch den Ausdruck „Renten-(Pensions)ausschüssen und den Rehabilitationsausschüssen“ und der Ausdruck „Renten(Pensions)-ausschuß“ durch den Ausdruck „Renten(Pensions)ausschuß, Rehabilitationsausschuß“ zu ersetzen.