30. Im § 442 Abs. 2 ist der Ausdruck „Renten(Pensions)ausschuß“ durch den Ausdruck „Renten-(Pensions)ausschuß und der Rehabilitationsausschuß“ und der Ausdruck „Renten(Pensions)-ausschusses“ durch den Ausdruck „Renten(Pensions)ausschusses und des Rehabilitationsausschusses“ zu ersetzen.