19.a) Im § 434 Abs. 1 zweiter Satz ist der Ausdruck „vom Bundesministerium“ durch den Ausdruck „vom Bundesminister“ zu ersetzen.
b) Im § 434 Abs. 3 erster Satz ist der Ausdruck „vom Bundesministerium“ durch den Ausdruck „vom Bundesminister“ zu ersetzen.