20.a) Im § 436 Abs. 1 erster Satz ist der Ausdruck „oder Einrichtungen“ durch den Ausdruck „(ständigen Ausschüssen)“ zu ersetzen.
b) Im § 436 Abs. 3 ist der Ausdruck „andere Mitglieder der geschäftsführenden Verwaltungskörper“ durch den Ausdruck „andere Versicherungsvertreter in den geschäftsführenden Verwaltungskörpern“ zu ersetzen.