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55. ASVGNov BGBl. I Nr. 138/1998, S. 1659, Z 110
Allgemeines SozialversicherungsG - 55. Novelle
55. ASVGNov
BGBl. I Nr. 138/1998, S. 1659, Z 110
18. 08. 1998
01. 01. 1998

110. Dem § 253d wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Ein Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ist nicht zulässig, wenn bereits ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine Pension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung mit Ausnahme von Pensionen aus dem Versicherungsfall des Todes besteht.“