44. a) Im § 89 Abs. 1 Z 1 ist nach den Worten „Bundesanstalt für Erziehungsbedürftige“ einzufügen: „(§ 4 des Jugendgerichtsgesetzes 1961)“.
b) Im § 89 Abs. 2 hat der letzte Satz zu entfallen.
c) § 89 Abs. 3 Z 3 hat zu lauten:
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„3. | hinsichtlich der Ansprüche aus der Unfallversicherung und aus der Pensionsversicherung, wenn der Versicherungsträger dem Anspruchsberechtigten die Zustimmung zum Auslandsaufenthalt erteilt.“ |