46. a) Im § 301 Abs. 1 sind die Worte „Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit“ durch die Worte „Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit oder Hilflosigkeit“ zu ersetzen.
b) Im § 301 Abs. 3 ist das Wort „Heilstätte“ durch das Wort „Sonderheilanstalt“ zu ersetzen.