"16. | Kanzleiablöse: die Leistung, die von einem Amts- oder Kanzleinachfolger für die Überlassung der Notariatskanzlei, zB wie deren Räumlichkeiten, Einrichtung - auch technische Einrichtung - der verwahrten Urkunden, des Mandantenstockes sowie Handakten, erbracht wird." |