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ASRÄG 1997 BGBl. I Nr. 139/1997, Z 50
Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 (21. Novelle zum BSVG)
ASRÄG 1997
BGBl. I Nr. 139/1997, Z 50
29. 12. 1997
01. 01. 2003

50. Dem § 113 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Bei Anwendung des Abs. 2 ist, wenn zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung bereits ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine Pension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung mit Ausnahme von Pensionen aus dem Versicherungsfall des Todes bestanden hat, der Stichtag dieser Pension heranzuziehen.“