Dokumentanzeige

ASRÄG 1997 BGBl. I Nr. 139/1997, Z 59
Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 1997 (21. Novelle zum BSVG)
ASRÄG 1997
BGBl. I Nr. 139/1997, Z 59
29. 12. 1997
01. 01. 1998

59. § 122a Abs. 5 lautet:

„(5) Ein Antrag auf vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit gemäß Abs. 1 ist nicht zulässig, wenn bereits ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf eine Pension aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung mit Ausnahme von Pensionen aus dem Versicherungsfall des Todes bestanden hat. Dies gilt nicht für einen Anspruch auf Gleitpension gemäß § 122b Abs. 1 Z 1 lit. b.“