1. Im § 7 werden im Abs. 3 in der Z 2 der Beistrich und das folgende Wort „und“ durch einen Punkt ersetzt sowie die Z 3 aufgehoben und im Abs. 6 die Wortfolge „im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 AuslBG befristet beschäftigt“ durch die Wortfolge „gemäß § 5 AuslBG befristet beschäftigt“ ersetzt.