In § 360 Abs. 7 wird im ersten Satz die Wortfolge„Zollbehörden und die Zollorgane“
durch die Wortfolge„Abgabenbehörden und ihre Organe nach Maßgabe der Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes - AVOG, BGBl. Nr. 18/1975,“
ersetzt und im zweiten Satz wird das Wort „Zollorgane“
durch die Wortfolge„Organe der Abgabenbehörden nach Maßgabe der Bestimmungen des AVOG“
ersetzt.