1. Im § 1 Abs. 2 Z 15 entfällt das Wort „und“; die Z 16 erhält die Ziffernbezeichnung „17.“; nach der Z 15 wird folgende Z 16 eingefügt:
„16.
für Aufwendungen des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur Förderung der Freiwilligendienste nach den Abschnitten 2 und 4 des Freiwilligengesetzes, BGBl. I Nr. 17/2012, und“