5. Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 441c, des § 442b sowie einer Wortfolge in § 441e Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof und Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass §§ 441b und 442a ASVG verfassungswidrig waren, BGBl. I Nr. 96/2003:
In Abs. 1 lautet es statt „in fremdem Namen ausüben“ richtig
„in fremdem Namen ausüben,“.