11. In § 25 Abs. 3 erster Satz wird die Wortfolge „unter Bedachtnahme auf Abs. 4 eingerichtet.“ durch die Wortfolge „unter Bedachtnahme auf Abs. 4 und als Verbindungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingerichtet.“ ersetzt.