Dokumentanzeige

DezemberNov 237/2021 BGBl. I Nr. 237/2021, S. 1, Art. 1 Z 6
Dezembernovelle 237/2021
DezemberNov 237/2021
BGBl. I Nr. 237/2021, S. 1, Art. 1 Z 6
30. 12. 2021
31. 12. 2021

6. Nach § 102a wird folgender § 102b samt Überschrift eingefügt:

„Zusammentreffen von Ansprüchen auf Wochengeld und Unterstützungsleistung

§ 102b. (1) Trifft ein Anspruch auf Wochengeld oder Betriebshilfe nach § 102a mit einem Anspruch auf Unterstützungsleistung nach § 104a zusammen, so gebührt für diesen Zeitraum nur das Wochengeld oder die Betriebshilfe.

(2) Die Dauer des Anspruches auf Wochengeld oder Betriebshilfe nach § 102a wird auf die Höchstdauer des Anspruches auf Unterstützungsleistung nach § 104a nicht angerechnet.“