4. § 8 Abs. 3 lautet:
„(3) Ab 1. Jänner 2008 erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe
a)
für zwei Kinder um 12,8 €,
b)
für drei Kinder um 47,8 €,
c)
für vier Kinder um 97,8 €, und
d)
für jedes weitere Kind um 50 €.“