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FamZeitbG BGBl. I Nr. 53/2016, S. 4, Art. 2 Z 1
FamilienzeitbonusG
FamZeitbG
BGBl. I Nr. 53/2016, S. 4, Art. 2 Z 1
08. 07. 2016
01. 03. 2017

1. § 1 lautet:

§ 1. Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:

1. 

das pauschale Kinderbetreuungsgeld als Konto;

2. 

das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens;

3. 

die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld;

4. 

der Partnerschaftsbonus.

Der Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto schließt einen Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens aus und umgekehrt.“