48. Im § 442 Abs. 2 dritter Satz wird nach dem Ausdruck „der Österreichischen Ärztekammer,“ der Ausdruck
„der Österreichischen Zahnärztekammer,“ eingefügt sowie der Ausdruck
„der Pharmig Vereinigung pharmazeutischer Unternehmen“ durch den Ausdruck
„dem Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, der Pharmig Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs“ ersetzt.