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JuliNov 59/2010 BGBl. I Nr. 59/2010, S. 1, Z 3
Julinovelle 59/2010
JuliNov 59/2010
BGBl. I Nr. 59/2010, S. 1, Z 3
27. 07. 2010
01. 01. 2011

3. § 6 Abs. 3 lautet:

„(3) Beschäftigungszeiten, die wegen des Beginnes oder Endes des Arbeitsverhältnisses bzw. des Zeitraumes nach § 5 lit. c während der Kalenderwoche oder wegen des Entfalls von einzelnen Arbeitstagen, an denen keine Entgeltpflicht des Arbeitgebers besteht, keine volle Kalenderwoche umfassen, werden mit solchen anderen Beschäftigungszeiten innerhalb desselben Kalenderjahres zusammengerechnet und daraus entstehende volle Anwartschaftswochen berücksichtigt.“