22. In den §§ 33a, 33c sowie 40 Abs. 3 und 4 werden die Wortfolge „Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes – BMVG“ jeweils durch die Wortfolge „Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes – BMSVG“,
der Ausdruck
„BMVG“
jeweils durch den Ausdruck
„BMSVG“ und
der Ausdruck
„Mitarbeitervorsorgekasse“
jeweils durch den Ausdruck
„Betriebliche Vorsorgekasse
“ in der grammatikalisch richtigen Form
ersetzt.