9. In § 21 werden der Ausdruck „Mitarbeitervorsorgekasse“
jeweils durch den Ausdruck
„Betriebliche Vorsorgekasse“
in der grammatikalisch richtigen Form, die Wortfolge
„Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz – BMVG“ durch die Wortfolge
„Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz – BMSVG“ und
der Ausdruck
„BMVG“
jeweils durch den Ausdruck
„BMSVG“ ersetzt.