8. Im § 162 Abs. 5 wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 3 wird angefügt:
„3.
Teilversicherte nach § 8 Abs. 1 Z 1 lit. f, wenn sie nicht schon auf Grund der dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug zugrunde liegenden Entbindung Anspruch auf Wochengeld hatten.“