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Kunsttext 64/2004 BUAG BGBl. I Nr. 64/2004, S. 23, Z 1
Gesamtstand BUAG idF 64/2004 (11. BUAGNov)
Kunsttext 64/2004 BUAG
BGBl. I Nr. 64/2004, S. 23, Z 1
22. 06. 2004
01. 07. 2004

1. § 13a Abs. 2 Z 2 lautet:

„2. 

nach der Annahme eines Kindes, welches das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, an Kindes Statt (§ 15c Abs. 1 Z 1 MSchG) oder nach Übernahme eines solchen Kindes in unentgeltliche Pflege (§ 15c Abs. 1 Z 2 MSchG) innerhalb von acht Wochen ihren vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis erklären. Bei Inanspruchnahme einer Karenz nach dem MSchG ist der Austritt spätestens drei Monate vor Ende der Karenz zu erklären.“