1. In § 2 Abs. 1 Z 1 wird nach dem Wort „wird“ die Wortfolge „oder für dieses Kind nur deswegen kein Anspruch besteht, weil Anspruch auf eine gleichartige Leistung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besteht und diese tatsächlich bezogen wird“ eingefügt.