11. Im § 67a Abs. 6 wird der Punkt am Ende der lit. b durch das Wort „oder“ ersetzt; folgende Z 5 und 6 werden eingefügt:
„5.
nicht alle fälligen Zuschläge nach dem BUAG entrichtet sind oder
6.
nicht alle fälligen Abgabenforderungen des Bundes erfüllt sind.“