27. a) In der Anlage 1 hat die Z 20 wie folgt zu lauten:
„20. Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit mit Preßluftwerkzeugen und gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen (wie z. B. Motorsägen) sowie durch Arbeit an Anklopfmaschinen“
|
Alle Unternehmen
|
b) Der Anlage 1 sind folgende Z 41 und 42 anzufügen:
„41. Erkrankungen durch flüchtige Isocyanate
|
Alle Unternehmen
|
42. Erkrankungen durch Dimethylformamid“
|
Alle Unternehmen
|