19. In der Überschrift des 3. Unterabschnittes zu Abschnitt II des zweiten Teiles wird nach dem Ausdruck „der Versicherten nach § 1 Abs. 1 Z 17 bis 19, 21 und 22“ der Ausdruck
„sowie der Selbstversicherten nach § 7a Abs. 2 Z 1 mit Ausnahme der in § 1 Abs. 1 Z 5 genannten Personen“ angefügt.