6b. Im § 634 Abs. 12 Z 2 wird der Ausdruck „55 %“ durch den Ausdruck „60 %“
und der Ausdruck „mit dem Anpassungsfaktor“ durch den Ausdruck „mit dem Faktor 1,034 für das Kalenderjahr 2009 und mit dem Anpassungsfaktor für das Kalenderjahr 2010“ ersetzt.