19. Im § 41 Abs. 1 wird im ersten Satz nach dem Ausdruck „Leistung“ der Klammerausdruck „(gemäß § 6 Abs. 1 Z 1, 2, 3 soweit eine Leistung gemäß § 23 Abs. 1 Z 2 beantragt wurde, 4, 6, 7 und 8)“ angefügt