14. Im § 35b Abs. 1 erster Satz wird der Ausdruck „einem anderen Bundesgesetz“ durch den Ausdruck
„dem ASVG oder B
-KUVG“ ersetzt, nach dem Ausdruck
„monatlichen Beitragsgrundlagen in der Krankenversicherung“ der Klammerausdruck
„(einschließlich der Sonderzahlungen)“ und nach dem Ausdruck
„solchen Überschreitung führt“ der Klammerausdruck
„(vorläufige Differenzbeitragsgrundlage)“ eingefügt.