35. Im § 306 wird nach Abs. 3 folgender Abs. 3a eingefügt:
„(3a) Auf Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist § 26 Abs. 4 und 5 in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.“