8. Im § 33b Abs. 1 erster Satz wird nach dem Ausdruck „monatlichen Beitragsgrundlagen in der Krankenversicherung“ der Klammerausdruck
„(einschließlich der Sonderzahlungen)“ und nach dem Ausdruck
„solchen Überschreitung führt“ der Klammerausdruck
„(vorläufige Differenzbeitragsgrundlage)“ eingefügt.